Führerscheinuntersuchung

Gesetzliche Grundlagen

Der Artikel 1 der Verordnung über die „Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist die sogenannte "Fahrerlaubnis-Verordnung", kurz FeV genannt. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
Eine ärztliche Bescheinigung ist bei der Führerscheinstelle vorzulegen beim erstmaligen Erwerb bzw. ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre mit dem Verlängerungsantrag.

Für LKW-Führerscheine gilt: 

  • Die Gültigkeit der Führerscheine der Klassen C1, C1E (sog. leichte Nutzfahrzeuge, Gespanne) ist befristet. Ab dem 50 Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden.
  • Die Gültigkeit der Führerscheine der Klassen C, CE (sog. Berufs-LKW-Führerschein)ist ohne Ausnahme immer für 5 Jahre befristet. Es muss daher alle 5 Jahre – rechtzeitig – eine Verlängerung beantragt werden.

Leistungsinhalt der Untersuchung

  • Beratung
  • Erhebung der Anamnese
  • Ausführliche Ganzkörperuntersuchung
  • Hörtest (orientierend)
  • Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Leberfunktion, Nierenfunktion, Urin)

Ihr Nutzen

Die Untersuchung ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und kommt einem Gesundheits-Check-Up nahe.

Unsere Leistungen
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